- Familienrecht
- Urteile
Telefongesellschaft muss Kind die Kontaktdaten des Vaters nennen
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Schnell, sicher, preiswert: ➠ Unterhaltsberechnung über AnwaltOnlineKinder haben gegenüber der Telefongesellschaft einen Anspruch darauf, Auskunft über ihren mutmaßlichen Vater zu erhalten. Vorliegend war das Kind aus einem One-Night-Stand hervorgegangen. Die Mutter teilt dem mutmaßlichen Vater nach der Feststellung der Schwangerschaft die selbige mit, woraufhin der Partner den Kontakt abbrach und die Handynummer löschen lies.
Die Auskunftsklage der Mutter scheiterte, aufgrund des Persönlichkeitsrechtes und dem Datenschutz des ehemaligen Telefonkunden. Diesmal verklagte das Kind selber die Telefongesellschaft - mit Erfolg. In diesem Fall überwiegen in der Abwägung der Interessen von Vater und Kind eindeutig die Interessen des Kindes, das seine Herkunft ermitteln und seinen Unterhaltsanspruch durchsetzen will.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von radioeins
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.487 Beratungsanfragen
Sehr ausführliche, differenzierte und kompetente Rechtsberatung
Verifizierter Mandant
War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.
Verifizierter Mandant