Hat ein sogen. Scheinvater die durch Anerkenntnis begründete rechtliche Vaterschaft im Vaterschaftsanfechtungsverfahren erfolgreich angefochten, so steht diesem weder dem Kind noch dessen Mutter gegenüber ein Kostenerstattungsanspruch zu, da ein Vaterschaftsanerkenntnis freiwillig abgegeben wird.
OLG Celle, 24.11.2004 - Az: 15 UF 2/04
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