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Postmortale Vaterschaftsfeststellung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

In einem Verfahren zur Feststellung der Abstammung eines Verstorbenen ist es zulässig, aus Gründen der Beweissicherung die Entnahme einer Blutprobe an dem Leichnam anzuordnen.

Dem Recht des Kindes auf Klärung seiner Abstammung ist insofern dem Recht der Angehörigen an der Totenruhe des Verstorbenen der Vorrang einzuräumen.


OLG Dresden, 07.05.2002 - Az: 10 WF 215/02


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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