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Ergänzungspflegeschaft für minderjähriges Kind im Ordnungswidrigkeitsverfahren?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Anordnung einer Ergänzungspflegschaft für die Vertretung des Kindes in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren kommt nicht in Betracht, wenn das Kind aufgrund seines Altes (15, bald 16 Jahre) über die notwendige Verstandesreife verfügt, um über die Wahrnehmung des ihm zustehenden Zeugnisverweigerungsrechts selbst entscheiden zu können. Gleiches gilt in Bezug auf das Untersuchungsverweigerungsrecht.


OLG Karlsruhe, 10.04.2025 - Az: 2 WF 33/25

ECLI:DE:OLGKARL:2025:0410.2WF33.25.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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