Auskunftsanspruch über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Ein Auskunftsanspruch nach § 1686 BGB besteht nicht, wenn sich die betroffene 16-jährige Jugendliche, die nie Kontakt zu ihrem Vater hatte, nachhaltig und autonom gegen die Erteilung von Auskünften über ihre persönlichen Verhältnisse ausgesprochen hat und sich auf die Wahrung ihres Persönlichkeits- und Selbstbestimmungsrechts beruft.
Bestehen bereits hinreichende Erkenntnisse über die familiären Verhältnisse und den Willen der betroffenen Jugendlichen, kann für den Antragsteller Verfahrenskostenhilfe mangels Erfolgsaussicht seines Antrages zu versagen sein.
OLG Frankfurt, 30.04.2025 - Az: 6 WF 48/25
ECLI:DE:OLGHE:2025:0430.6WF48.25.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus ZDF (heute und heute.de)
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
sehr schnelle und präzise Beantwortung meines Anliegens. Immer wieder gerne
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank