Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 405.013 Anfragen

Vollstreckung von Geboten zur Abwehr einer Kindeswohlgefahr

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein gerichtliches Gebot, das auf § 1666 Abs. 3 BGB gestützt wurde, um eine zuvor festgestellte Gefahr zu beseitigen, nicht befolgt, ist regelmäßig davon auszugehen, dass das entsprechende Gebot offensichtlich nicht die geeignete Maßnahme der Gefahrenabwehr darstellte. Damit müsste diese Maßnahme aufgehoben bzw. durch eine andere Maßnahme ersetzt werden.

Der Senat folgt insoweit der Auffassung, dass Gebote nach § 1666 Abs. 3 BGB typischerweise nicht primär den Zweck haben, vollstreckt zu werden. Vielmehr zielen sie auf die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, indem sie einen stärkeren Eingriff in das Sorgerecht erübrigen können.


OLG Bamberg, 26.11.2024 - Az: 7 WF 236/24 e

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Finanztest

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Die Beratung war wie immer sehr gut.
Olaf Sieradzki, Bad Hönningen
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg