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BAföG: Berücksichtigung einer einmaligen anlassbezogenen Zuwendung als Unterhaltsleistung?
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine Überweisung des Vaters in Höhe von 10.000 € anlässlich des 18. Geburtstags einer Studentin stellt im vorliegenden Fall keine (zusätzliche) Unterhaltsleistung im Sinne des § 36 Abs. 1 BAföG, sondern eine Schenkung dar. Der Betrag wird als Vermögen der Studentin berücksichtigt.
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