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BAföG: Berücksichtigung einer einmaligen anlassbezogenen Zuwendung als Unterhaltsleistung?

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Überweisung des Vaters in Höhe von 10.000 € anlässlich des 18. Geburtstags einer Studentin stellt im vorliegenden Fall keine (zusätzliche) Unterhaltsleistung im Sinne des § 36 Abs. 1 BAföG, sondern eine Schenkung dar. Der Betrag wird als Vermögen der Studentin berücksichtigt.


VG Hamburg, 16.09.2024 - Az: 2 K 5648/23

ECLI:DE:VGHH:2024:0916.2K5648.23.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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