Haftung mehrerer Beschenkter eines Hausgrundstücks im Falle der Verarmung des Schenkers
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Herausgabeanspruch nach § 528 Abs. 1 BGB ist einerseits durch den Wert der empfangenen Leistung, andererseits durch den jeweiligen Bedarf des verarmten Schenkers begrenzt.
Ist ein fortlaufender Unterhaltsbedarf des Schenkers zu decken, ist der Anspruch auf wiederkehrende (Geld-)Leistungen des Beschenkten in einer dem angemessenen Bedarf entsprechenden Höhe bis zur Erschöpfung des Gegenstands der Schenkung gerichtet.
Jedoch haftet jeder Beschenkte nur in den Grenzen der von ihm erhaltenen Zuwendung, im Streitfall also nur bis zur Höhe seiner Bereicherung durch den geschenkten hälftigen Miteigentumsanteil.
OLG Karlsruhe, 12.10.2021 - Az: 24 U 7/21
ECLI:DE:OLGKARL:2021:1012.24U7.21.00
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