Unsere Anwälte lösen Ihre RechtsfragenJetzt Anfrage stellen Bereits 406.330 Anfragen
Keine Beschwerdeberechtigung des sorgeberechtigten Elternteils bei Ablehnung eines Kontaktverbots
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein (mit-)sorgeberechtigter Elternteil ist nach § 59 Abs. 1 FamFG nicht berechtigt, selbst gegen eine von ihm angeregte, aber abgelehnte Entscheidung des Familiengerichts zur Verhängung eines Kontaktverbots gegen einen Dritten nach § 1666 Abs. 3 Nr. 4, Abs. 4 BGB Beschwerde einzulegen.
Gemäß § 59 Abs. 1 FamFG steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch den Beschluss in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Eine Rechtsbeeinträchtigung liegt vor, wenn der Entscheidungssatz des angefochtenen Beschlusses unmittelbar in ein dem Beschwerdeführer zustehendes Recht eingreift, wobei diese Beeinträchtigung auch in einer ungünstigen Beeinflussung oder Gefährdung des Rechts oder in der Versagung einer begehrten Verbesserung seiner Rechtsstellung liegen kann.
Allein die Beteiligtenstellung in erster Instanz löst keine Beschwerdeberechtigung aus. Es muss eine materielle Beschwer, also ein Eingriff in ein subjektives Recht vorliegen. Ein bloßes berechtigtes Interesse oder eine nur mittelbare Auswirkung auf die rechtlichen Beziehungen des Beschwerdeführers genügen hingegen nicht.
OLG Frankfurt, 09.01.2025 - Az: 6 UF 229/24
ECLI:DE:OLGHE:2025:0109.6UF229.24.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus WDR2 Mittagsmagazin
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten.
Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...