Genehmigungsverfahren für die Erbschaftsausschlagung eines Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Legt der Altersunterschied zwischen Erblasser und dem zu dessen gesetzlichen Erben berufenen minderjährigen Kind nahe, dass das Kind seine Erbenstellung infolge der Ausschlagung vorrangig berufener Erben erlangt haben könnte, so darf das Familiengericht die Genehmigung für die vom gesetzlichen Vertreter für das Kind wegen mutmaßlicher Überschuldung des Nachlasses abgegebene Ausschlagungserklärung nicht ohne Heranziehung der Nachlassakten und ohne weitere Ermittlungen zu den Gründen erfolgter Erbenausschlagung versagen.
OLG Zweibrücken, 21.07.2016 - Az: 2 WF 81/16
ECLI:DE:POLGZWE:2016:0721.2WF81.16.0A
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Hamburger Abendblatt
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...