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Erbschaft- und Schenkungsteuer bei einer Zuwendung

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Schenkungsteuerbescheid ist rechtswidrig, wenn die Voraussetzungen des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG nicht erfüllt sind. Der Zeitpunkt der Zuwendung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ist entscheidend für die Besteuerung. Die zivilrechtliche Rückwirkung einer Genehmigung ist für die Steuerentstehung unbeachtlich.

Ferner erfordert § 7 Abs. 8 ErbStG das Bewusstsein des Zuwendenden über die Unentgeltlichkeit der Leistung, was ein subjektives Tatbestandsmerkmal darstellt. Fehlt dieses Bewusstsein, kann der Tatbestand der Schenkungsteuer nicht verwirklicht sein.


FG Münster, 23.05.2024 - Az: 3 K 2585/21 Erb

ECLI:DE:FGMS:2024:0523.3K2585.21ERB.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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