Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.162 Anfragen

Rückforderung darlehensweise gewährter Sozialhilfe nach dem Ableben der leistungsberechtigten Person

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein zu Lebzeiten gewährtes Darlehen erst nach dem Ableben des Leistungsempfängers von den Rechtsnachfolgern bzw. Erben zurückgefordert, kann dies nicht durch Rückforderungsbescheid geschehen.

Eine Darlehensrückforderung bei den Rechtsnachfolgern durch Verwaltungsakt würde die zivilrechtlichen Regelungen zum Aufgebotsverfahren, zur Nachlassverwaltung und zur Nachlassinsolvenz aushöhlen und etwaige andere Nachlassgläubiger durch die eigene Vollstreckungsmöglichkeit der Behörde unzulässig benachteiligen. Bei der Erbringung von darlehensweisen Leistungen mindert der Darlehensrückgewähranspruch als vom Erblasser herrührende Schuld bereits den Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls.

Eine Darlehensrückforderung muss nach dem Ableben der leistunbsberechtigten Person zivilrechtlich geltend gemacht werden.


SG Nürnberg, 16.12.2024 - Az: S 22 SO 140/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.246 Bewertungen)

Kompetente und zügige Bearbeitung! Vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant