Die Anerkennung einer unbegleiteten Auslandsadoption kann aus Kindeswohlaspekten erforderlich sein, wenn eine stabile und sichere Eltern-Kind-Beziehung entstanden ist und bei Ablehnung dieses Verhältnis zerstört werden würde und das in der Bundesrepublik Deutschland lebende Kind in Rechtsunsicherheit verbliebe, weil ein turkmenischer Adoptionsbeschluss vorliegt.
AG Naumburg, 08.05.2024 - Az: 3 F 393/22 AD
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