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Verfassungsmäßigkeit der Nachweispflicht für schulpflichtige Kinder für einen Schutz gegen Masern
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Nachweispflicht für einen Masernschutz für schulpflichtige Kinder ist verfassungsgemäß. Bei dem Erlass von Zwangsmitteln zur Durchsetzung einer Aufforderung nach § 20 Abs. 12 Satz 1 IfSG haben die Infektionsschutzbehörden ihr Ermessen auszuüben und die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigte Spannungslage zwischen dem elterlichen Erziehungsrecht sowie dem Recht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes einerseits und dem Allgemeingut des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung zu berücksichtigen und im Einzelfall unter Heranziehung des Verhältnismäßigkeitsprinzips zu bewerten.
Ein ärztliches Zeugnis im Sinne des § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 IfSG über eine medizinische Kontraindikation muss dabei wenigstens solche Angaben zur Art der medizinischen Kontraindikation enthalten, die das Gesundheitsamt in die Lage versetzen, das ärztliche Zeugnis zu überprüfen. Nicht ausreichend ist ein ärztliches Zeugnis, das lediglich den Gesetzeswortlaut des § 20 Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 Alt. 2 IfSG wiederholt und sich insoweit auf die bloße Behauptung beschränkt, dass eine medizinische Kontraindikation vorliege, ohne diese konkret zu benennen.
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