Gemeinschaftliches notarielles Testaments, in dem „unsere Patenkinder“ als Schlusserben bestimmt sind
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Setzen kinderlose Ehegatten ihre Patenkinder, die jeweils mit einem Ehegatten verwandt sind, als Schlusserben ein, kann die Testamentsauslegung auch die Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung des mit dem anderen Ehegatten verwandten Patenkindes ergeben, wenn sich die Ehegatten beiden Patenkindern gleichermaßen verbunden fühlen.
Auf die Zweifelsregelung des § 2270 Abs. 2 BGB kommt es nicht an, wenn durch die Auslegung der Wille der Testierenden eindeutig ermittelt werden kann.
OLG München, 30.01.2024 - Az: 33 Wx 191/23 e
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus tz.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.