Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 397.159 Anfragen

Unzulässige Teilentscheidungen bei isolierter Entscheidung von Verfahren nach § 1628 BGB wegen Uneinigkeit der Eltern

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Da das Sorgerecht nicht teilbar ist, sind Verfahren nach § 1628 BGB (hier: Kindergartenwahl) und § 1671 Abs. 1 BGB (hier: Aufenthaltsbestimmungsrecht) nicht gesondert zu führen und isoliert zu entscheiden.

Führt das Amtsgericht sorgerechtliche Verfahren nach § 1628 BGB und § 1671 BGB gesondert und geht nach Erlass der Entscheidung über § 1628 BGB, aber vor Erlass einer Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht ein Antrag auf Übertragung der gesamten Sorge ein, so führt eine gleichwohl ergangene Entscheidung nur über das Aufenhaltsbestimmungsrecht dazu, dass das Beschwerdegericht daran gehindert ist, über ihm angefallene Teilbereiche der Sorge nach §§ 1628, 1671 Abs. 1 BGB zu entscheiden. Die Entscheidungen sind als unzulässige Teilentscheidungen zu behandeln, nach § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG aufzuheben und die Verfahren an das Amtsgericht zurückzuverweisen.


OLG Frankfurt, 27.02.2024 - Az: 6 UF 24/24

ECLI:DE:OLGHE:2024:0227.6UF24.24.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.159 Beratungsanfragen

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️

Verifizierter Mandant

Super

Verifizierter Mandant