Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.430 Anfragen

Geringfügigkeit beim Versorgungsausgleich

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für die Beurteilung der Geringfügigkeit nach § 18 Abs. 3 VersAusglG ist der Ausgleichswert vor Abzug der Teilungskosten maßgeblich.

Das ergibt sich einmal aus dem Wortlaut der in Frage stehenden Regelungen. Das Gesetz gibt in § 1 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG eine Legaldefinition des Begriffes „Ausgleichswert“ vor. Der Ausgleichswert ist definiert als die „Hälfte des Werts des jeweiligen Ehezeitanteils“. In § 18 Abs. 3 VersAusglG ist festgelegt, wann der Ausgleichswert gering ist. Die Geringfügigkeitsregelung verwendet den in § 1 Abs. 2 Satz 2 definierten Begriff „Ausgleichswert“, sodass kein Raum für einen abweichenden Begriffsinhalt ist. Damit scheidet ein Vorwegabzug der Teilungskosten nach § 13 VersAusglG bei der Bemessung des Ausgleichswerts i.S. von § 18 Abs. 3 VersAusglG aus.

Der in § 18 Abs. 3 VersAusglG verwendete Begriff „Ausgleichswert“ ist nicht als der „tatsächlich auszugleichende Wert“ zu verstehen.

Es kommt hinzu, dass Teilungskosten nach § 13 VersAusglG nur bei der internen Teilung, nicht aber bei der externen Teilung abgezogen werden dürfen.

Die Frage, ob ein Anrecht unter die Bagatellregelung fällt oder nicht, kann nicht davon abhängen, welche Ausgleichsform der Versorgungsträger wählt. Ansonsten hätte es der Versorgungsträger in der Hand, über die Höhe der Teilungskosten Einfluss auf die Anwendbarkeit des § 18 VersAusglG zu nehmen.


OLG Zweibrücken, 22.11.2023 - Az: 2 UF 148/23

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Berliner Morgenpost

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Ich bin wieder sehr zufrieden, hatte in der Vergangenheit schon mal den Rechtsanwaltservice genutzt. Die Antwort kam wieder sehr schnell, ausführlich ...
Simon, Mecklenburg Vorpommern
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...
Verifizierter Mandant