Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 392.672 Anfragen

Auslegung des Begriffs des Ersatzerben in einem Erbvertrag

Familienrecht | Lesezeit: ca. 6 Minuten

Erbstreitigkeiten vermeiden: Erstellen oder prüfen Sie ein ➠ Testament!
Für die grundsätzlich bestehende Möglichkeit, auch notarielle Verfügungen zur Ermittlung des wahren Erblasserwillens auszulegen, ist kein Raum, wenn sich aus der Urkunde keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass juristische Fachbegriffe unzutreffend gebraucht worden wären.

Hierzu führte das Gericht aus:

Vorliegend hat der Senat keine Zweifel, dass die verwendeten juristischen Begriffe zutreffend verwendet worden sind und sich das vom Nachlassgericht gefundene Ergebnis zwangsläufig aus diesen ergibt.

Der Beschwerdeführer hält den notariellen Erbvertrag deswegen für auslegungsbedürftig und lückenhaft, weil dieser den im juristischen Sprachgebrauch gebräuchlichen Begriff des „Schlusserben“ nicht verwendet und deswegen fraglich sei, ob auch der zweite Erbfall geregelt wurde. Ohne eine solche Regelung komme gesetzliche Erbfolge zur Anwendung.

Diese Einwände verhelfen der Beschwerde schon deswegen nicht zum Erfolg, weil das Gesetz den Begriff des Schlusserben selbst nicht kennt, so dass aus diesem Umstand keine Schlüsse zugunsten des Beschwerdeführers gezogen werden können. Zwar trifft es zu, dass im Falle der Vollerbschaft, d. h. wenn im ersten Erbfall der überlebende Ehegatte nicht lediglich Vorerbe im Sinne der §§ 2100 ff. BGB wird, derjenige, der nach dem Tod des Letztversterbenden bedacht ist, oft als Schlusserbe bezeichnet wird. Gleichwohl wird zu Recht darauf hingewiesen, dass die Verwendung eines Begriffes, den das Gesetz nicht kennt, in notariellen Urkunden problematisch ist und die Bezeichnung als Ersatzerbe deswegen vorzugswürdig sei.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.672 Beratungsanfragen

Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos

Verifizierter Mandant

Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...

Antje , Karlsruhe