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Kindergeld für sich selbst: Unkenntnis vom Aufenthaltsort eines Elternteils

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für die Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid ist mit dem Inkrafttreten der aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs zum 1.1.2022 die Rechtsbehelfsbelehrung entsprechend um den Hinweis zu ergänzen, dass die nicht-digitale Form für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht mehr ausreichend ist.

Lediglich positive Kenntnis des antragstellenden Kindes vom Aufenthalt des Elternteils schließt den Leistungsanspruch auf Kindergeld aus.

„Einfache Nachforschungen“ zur Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Elternteils liegen jedenfalls bereits dann nicht mehr vor, wenn hierfür erforderlich ist, dass das antragstellende Kind selbst erst die Behörden, Institutionen oder privaten Einrichtungen ermitteln muss, bei denen dann auch noch völlig unklar ist, ob diese überhaupt entsprechende Auskünfte geben könnten.


SG Landshut, 06.12.2022 - Az: S 11 KG 1/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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