Für die Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid ist mit dem Inkrafttreten der aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs zum 1.1.2022 die Rechtsbehelfsbelehrung entsprechend um den Hinweis zu ergänzen, dass die nicht-digitale Form für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht mehr ausreichend ist.
Lediglich positive Kenntnis des antragstellenden Kindes vom Aufenthalt des Elternteils schließt den Leistungsanspruch auf
Kindergeld aus.
„Einfache Nachforschungen“ zur Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Elternteils liegen jedenfalls bereits dann nicht mehr vor, wenn hierfür erforderlich ist, dass das antragstellende Kind selbst erst die Behörden, Institutionen oder privaten Einrichtungen ermitteln muss, bei denen dann auch noch völlig unklar ist, ob diese überhaupt entsprechende Auskünfte geben könnten.