Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.561 Anfragen

Kindergeld für sich selbst: Unkenntnis vom Aufenthaltsort eines Elternteils

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Für die Rechtsbehelfsbelehrung im Widerspruchsbescheid ist mit dem Inkrafttreten der aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs zum 1.1.2022 die Rechtsbehelfsbelehrung entsprechend um den Hinweis zu ergänzen, dass die nicht-digitale Form für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts nicht mehr ausreichend ist.

Lediglich positive Kenntnis des antragstellenden Kindes vom Aufenthalt des Elternteils schließt den Leistungsanspruch auf Kindergeld aus.

„Einfache Nachforschungen“ zur Ermittlung des Aufenthaltsortes eines Elternteils liegen jedenfalls bereits dann nicht mehr vor, wenn hierfür erforderlich ist, dass das antragstellende Kind selbst erst die Behörden, Institutionen oder privaten Einrichtungen ermitteln muss, bei denen dann auch noch völlig unklar ist, ob diese überhaupt entsprechende Auskünfte geben könnten.


SG Landshut, 06.12.2022 - Az: S 11 KG 1/22


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant