Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.061 Anfragen

Unterhaltsvorschussleistungen und der Aufenthalt eines Elternteils im Ausland

Familienrecht | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein dauerhaftes Getrenntleben von Ehegatten im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG kann auch dann angenommen werden, wenn es darauf beruht, dass der Ehegatte des Elternteils, bei dem das Kind lebt, sich im Ausland aufhält und aufgrund ausländerrechtlicher Hindernisse nicht ins Bundesgebiet einreisen kann.

Hierzu führte das Gericht aus:

Anders als in Rechtsprechung und Kommentarliteratur im Zuge der Ergänzung von § 1 UVG bislang vertreten, kann daher ein dauerhaftes Getrenntleben von Ehegatten im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG auch dann angenommen werden, wenn es darauf beruht, dass der Ehegatte des Elternteils, bei dem das Kind lebt, sich - wie im vorliegenden Fall - im Ausland aufhält und aufgrund ausländerrechtlicher Hindernisse - beispielsweise wegen fehlender Sprachkenntnisse nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG usw. - nicht ins Bundesgebiet einreisen kann.

Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes, gerade Alleinerziehende aufgrund ihrer Belastungssituation durch Leistung eines Unterhaltsvorschusses besonders zu privilegieren.

Im Hinblick auf die Anspruchsschädlichkeit der Wiederverheiratung hat der Senat unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. VGH Bayern, 11.08.2020 - Az: 12 ZB 18.1572), dass der Leistungsausschluss bei Wiederheirat deshalb gerechtfertigt ist, weil sich in diesem Fall „zwar nicht die unterhaltsrechtliche, wohl aber die faktische Gesamtlage verbessere. Das Kind sei nunmehr in eine vollständige Familie eingebettet und nehme im Allgemeinen auch an deren sozialem Stand teil.“ (BVerfG, 03.03.2004 - Az: 1 BvL 13/00).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus tz.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Man wird sehr gut beraten. Und man bekommt schnell eine Antwort.Danke☺️
Verifizierter Mandant
meine Frage wurde prof. geprüft und bearbeitet, die Antwort ist richtig getroffen. Vielen Dank!
Verifizierter Mandant