Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 413.604 Anfragen

Unterhaltsvorschussleistungen und der Aufenthalt eines Elternteils im Ausland

Familienrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Ein dauerhaftes Getrenntleben von Ehegatten im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG kann auch dann angenommen werden, wenn es darauf beruht, dass der Ehegatte des Elternteils, bei dem das Kind lebt, sich im Ausland aufhält und aufgrund ausländerrechtlicher Hindernisse nicht ins Bundesgebiet einreisen kann.

Hierzu führte das Gericht aus:

Anders als in Rechtsprechung und Kommentarliteratur im Zuge der Ergänzung von § 1 UVG bislang vertreten, kann daher ein dauerhaftes Getrenntleben von Ehegatten im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG auch dann angenommen werden, wenn es darauf beruht, dass der Ehegatte des Elternteils, bei dem das Kind lebt, sich - wie im vorliegenden Fall - im Ausland aufhält und aufgrund ausländerrechtlicher Hindernisse - beispielsweise wegen fehlender Sprachkenntnisse nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG usw. - nicht ins Bundesgebiet einreisen kann.

Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes, gerade Alleinerziehende aufgrund ihrer Belastungssituation durch Leistung eines Unterhaltsvorschusses besonders zu privilegieren.

Im Hinblick auf die Anspruchsschädlichkeit der Wiederverheiratung hat der Senat unter ausdrücklicher Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungs- und des Bundesverfassungsgerichts bereits entschieden (vgl. VGH Bayern, 11.08.2020 - Az: 12 ZB 18.1572), dass der Leistungsausschluss bei Wiederheirat deshalb gerechtfertigt ist, weil sich in diesem Fall „zwar nicht die unterhaltsrechtliche, wohl aber die faktische Gesamtlage verbessere. Das Kind sei nunmehr in eine vollständige Familie eingebettet und nehme im Allgemeinen auch an deren sozialem Stand teil.“ (BVerfG, 03.03.2004 - Az: 1 BvL 13/00).

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


VGH Bayern, 23.12.2022 - Az: 12 C 22.2410


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.268 Bewertungen)

Antwort war sehr schnell und kompetent.
Verifizierter Mandant
Vielen Dank für die kompetente und ausführliche Bewertung meines Sachverhalts. Es hat mir sehr weitergeholfen.
Verifizierter Mandant