Ein Elternteil, das für ein bei ihm lebendes Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz bezieht, ist verpflichtet, diese zurückzuerstatten, wenn eine Wiederverheiratung trotz Belehrung des Jugendamtes nicht angezeigt wird.
Die Voraussetzungen für
Die Voraussetzungen für
Zum Weiterlesen bitte anmelden oder 7 Tage kostenlos testen.
Noch kein Premium-Zugang?
Jetzt 7 Tage kostenlos testenHinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Redaktionelle Bearbeitung: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos | Geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


