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Wiederverheiratung - Unterhaltsvorschuß zurückzahlen!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Elternteil, das für ein bei ihm lebendes Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz bezieht, ist verpflichtet, diese zurückzuerstatten, wenn eine Wiederverheiratung trotz Belehrung des Jugendamtes nicht angezeigt wird.
Die Voraussetzungen für

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Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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