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Wiederverheiratung - Unterhaltsvorschuß zurückzahlen!

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Elternteil, das für ein bei ihm lebendes Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz bezieht, ist verpflichtet, diese zurückzuerstatten, wenn eine Wiederverheiratung trotz Belehrung des Jugendamtes nicht angezeigt wird.
Die Voraussetzungen für

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OVG Sachsen, 17.11.2005 - Az: 5 B 553/04


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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