Ein Elternteil, das für ein bei ihm lebendes Kind Leistungen nach dem Unterhaltsvorschußgesetz bezieht, ist verpflichtet, diese zurückzuerstatten, wenn eine Wiederverheiratung trotz Belehrung des Jugendamtes nicht angezeigt wird.
Die Voraussetzungen für
Die Voraussetzungen für
Urteil freischalten
Anmelden oder Registrieren
Noch kein Premium-Zugang?
7 Tage kostenlos testen
OVG Sachsen, 17.11.2005 - Az: 5 B 553/04
Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell


