- Familienrecht
- Urteile
Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 396.656 Anfragen
Ausbildungsunterhalt: Enger sachlicher Zusammenhang zwischen Berufsausbildung zum Holzbildhauer und dem Studium der Architektur
Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Billiger als eine fehlerhafte Berechnung: ➠ Unterhaltsberechnung über AnwaltOnlineZwischen einer Berufsausbildung zum Holzbildhauer und dem Studium der Architektur kann je nach Ausgestaltung im Einzelfall ein derart enger sachlicher Zusammenhang bestehen, dass es sich hierbei um eine einheitliche Erstausbildung des
unterhaltsberechtigten Kindes handelt.
Besteht ein enger sachlicher Zusammenhang zwischen Lehre und Studium muss der Entschluss des volljährigen Kindes zur Durchführung des Studiums nicht bereits zu Beginn der Ausbildung gefasst werden. Es reicht aus, wenn sich das Kind erst im Laufe oder gar nach Beendigung der Ausbildung dafür entscheidet, im Anschluss an die Ausbildung ein Studium aufzunehmen, weil es gerade der Eigenart des vom früheren Bild abweichenden Ausbildungsverhaltens entspricht, dass sich der Abiturient bei Aufnahme der praktischen Ausbildung vielfach noch nicht über ein anschließendes Studium schlüssig ist.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Computerwoche
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.656 Beratungsanfragen
Danke
Verifizierter Mandant
Ich bin absolut zufrieden und kann den Service von AnwaltOnline nur empfehlen! Vielen Dank für die Unterstützung bei der Durchsetzung unserer ...
Verifizierter Mandant