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Berechnung der Schulweglänge

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Ermittlung der Schulweglänge ist die kürzeste zumutbare zu Fuß zurückzulegende Wegstrecke zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und dem Schulgrundstück zugrunde zu legen.

Lässt sich die Länge der Wegstrecke mittels eines elektronischen Rauminformationssystems ermitteln, bedarf es keiner weiteren Beweisaufnahme.

Die Notwendigkeit, erhebliche Höhendifferenzen zu überwinden, ist für die Berechnung der Schulweglänge unerheblich.


VG München, 05.04.2022 - Az: M 3 K 21.2280


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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