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Berechnung der Schulweglänge

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Bei der Ermittlung der Schulweglänge ist die kürzeste zumutbare zu Fuß zurückzulegende Wegstrecke zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und dem Schulgrundstück zugrunde zu legen.

Lässt sich die Länge der Wegstrecke mittels eines elektronischen Rauminformationssystems ermitteln, bedarf es keiner weiteren Beweisaufnahme.

Die Notwendigkeit, erhebliche Höhendifferenzen zu überwinden, ist für die Berechnung der Schulweglänge unerheblich.


VG München, 05.04.2022 - Az: M 3 K 21.2280


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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