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Altersrenten ausnahmsweise kein Surrogat der Mitarbeit in Ehe
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Klarheit über den Unterhalt verschafft eine anwaltliche ➠ UnterhaltsberechnungAltersrenten stellen ausnahmsweise dann kein Surrogat der Mitarbeit in der Ehe dar, wenn der unterhaltsverpflichtete Ehegatte noch erwerbstätig ist und der unterhaltsberechtigte Ehegatte bereits eine Altersrente bezieht, auf die sich der
Versorgungsausgleich ausgewirkt hat.
In dieser besonderen Konstellation tritt das Renteneinkommen, das aus dem Versorgungsausgleich herrührt, gerade nicht an die Stelle des Erwerbseinkommens, sondern es tritt neben dieses.
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