Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.412 Anfragen

Rechte von Rentenbeziehern gestärkt: Rentenversicherungsträger muss über Teilrentenoption aufklären

Sozialrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Rentenversicherungsträger sind in der Pflicht, die Versicherten aktiv über die Möglichkeit eines Teilrentenbezugs zu informieren. Unterlässt der Träger diesen Hinweis, kann dies eine Verpflichtung zur rückwirkenden Neubescheidung der Altersrente nach sich ziehen.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Im zugrundeliegenden Fall hatte eine Versicherte, die seit dem 1. November 2018 eine Vollrente als Altersrente für langjährige Versicherte bezog, rückwirkend diese Rente als Teilrente beantragt. Sie begründete dies damit, dass sie über den 31. Oktober 2018 hinaus eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit für einen Familienangehörigen ausgeübt habe. Ein Teilrentenbezug hätte ihr ermöglicht, weiterhin Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung über die Pflegekasse zu entrichten, was sich rentenerhöhend ausgewirkt hätte.

Das Sozialgericht Hannover stellte fest, dass die Rentenversicherung bei Kenntnis von der fortgesetzten Ausübung der nicht erwerbsmäßigen Pflege verpflichtet ist, Rentenbezieher über die Option einer frei wählbaren Teilrente (zwischen 10% und 99,99%) und deren versicherungsrechtliche Vorteile zu informieren. Da dieser Hinweis unterblieb, muss der Rentenversicherungsträger den Antrag der Klägerin rückwirkend neu bescheiden.

Mit dieser Entscheidung wird das gesetzgeberische Ziel des Flexirentengesetzes gestärkt: Die Attraktivität eines Weiterarbeitens über die Regelaltersgrenze hinaus und eine bessere Absicherung im Alter.


SG Hannover, 26.07.2024 - Az: S 78 R 8/21

Quelle: PM des SG Hannover

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Stiftung Warentest

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.
Verifizierter Mandant
Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert
Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg