Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 397.354 Anfragen

Verfahrenskostenhilfe nach vereinfachtem Unterhaltsverfahren

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Klarheit über den Unterhalt verschafft eine anwaltliche ➠ Unterhaltsberechnung
Mutwilligkeit liegt vor, wenn ein verständiger, nicht hilfsbedürftige Beteiligter bei sachgerechter und vernünftiger Einschätzung der Prozesslage seine Rechte nicht in gleicher Weise verfolgen würde.

Aus der gemäß Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verfassungsrechtlich gewährleisteten weitgehenden Rechtsschutzgleichheit folgt, dass der mittellose Beteiligte nur einer solchen „normalen“ Partei gleichgestellt werden muss, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt. Es ist nicht Zweck der Prozesskostenhilfe, auf Kosten der Allgemeinheit bedürftigen Personen Prozesse zu ermöglichen, die ein wirtschaftlich leistungsfähiger Beteiligter bei vernünftiger und sachgerechter Einschätzung der Sach- und Rechtslage nicht führen würde

Die erstmalige rechtzeitige Behauptung eingeschränkter Leistungsfähigkeit im Abänderungsverfahren gemäß § 240 FamFG stellt sich bei vorausgegangenem vereinfachten Unterhaltsverfahren als mutwillig dar, wenn entsprechendes Vorbringen dort versäumt wurde.

Ein wirtschaftlich leistungsfähiger Beteiligter hätte zur Vermeidung der Kosten des Abänderungsverfahrens den Einwand fehlender Leistungsfähigkeit bereits im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren rechtzeitig und ordnungsgemäß erhoben. In diesem Fall wäre der im Abänderungsverfahren bekämpfte Titel bereits nicht erlassen worden.


OLG Bamberg, 14.02.2023 - Az: 2 WF 216/22

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Anwalt - Das Magazin

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 397.354 Beratungsanfragen

Schnelle und sehr ausführliche Rückmeldung zu meiner Angelegenheit

Verifizierter Mandant

Schnelle Rückmeldung und zuverlässig. Sehr zu empfehlen!!

Efstathios Lekkas , Berlin