Eine Einkommensteuererstattung ist im Zuflussmonat ohne Verteilung auf die Folgemonate als Einkommen bei der Kinderzuschlagsberechnung zu berücksichtigen, wenn im Zuflussmonat kein Kinderzuschlag gewährt wurde.
Eine Einkommensteuererstattung wird als einmalige Einnahme nicht auf sechs Monate gleichmäßig verteilt, wenn bereits das laufende Einkommen zur Bedarfsdeckung hinreichend ist.
Die Bestandskraft einer Ablehnungsentscheidung des Beigeladenen steht dessen Verurteilung zur Leistungserbringung nicht entgegen, wenn die Ablehnung auf einer verspäteten Antragstellung beruht und im Antrag bei der Beklagten auch ein rechtzeitiger Antrag auf Leistungen des Beigeladenen zu sehen ist.
Eine Einkommensteuererstattung wird als einmalige Einnahme nicht auf sechs Monate gleichmäßig verteilt, wenn bereits das laufende Einkommen zur Bedarfsdeckung hinreichend ist.
Die Bestandskraft einer Ablehnungsentscheidung des Beigeladenen steht dessen Verurteilung zur Leistungserbringung nicht entgegen, wenn die Ablehnung auf einer verspäteten Antragstellung beruht und im Antrag bei der Beklagten auch ein rechtzeitiger Antrag auf Leistungen des Beigeladenen zu sehen ist.
LSG Bayern, 24.09.2019 - Az: L 7 BK 12/17
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.


