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Kinderzuschlag jetzt einfach online beantragen

Arbeitsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Kinderzuschlag kann jetzt online beantragt werden - schnell und unbürokratisch, jederzeit und von überall. Die Digitalisierung dieser wichtigen Leistung erleichtert den Zugang und hilft damit, Kinder besser zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Er ist ein wesentlicher Baustein der Gesamtreform des Kinderzuschlags durch das Starke-Familien-Gesetz.

Am 1. Januar 2020 ist die zweite Stufe des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten. Mehr Familien haben nun Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ). Abhängig von der finanziellen Situation der Familie kann dieser pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Gering verdienende Eltern, insbesondere auch Alleinerziehende, müssen damit keine Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Der Weg zum Kinderzuschlag geht nun noch schneller und einfacher: mit dem neuen Online-Antrag.

So funktioniert der Kinderzuschlag online

Eltern, die bereits Kindergeld für ihre Kinder beziehen, können den KiZ ab sofort bequem im Internet beantragen, sogar von unterwegs per Smartphone oder Tablet. Unter www.kinderzuschlag.de finden sie über das Informationstool "KiZ-Lotse" die Voraussetzungen für KiZ. Der Online-Antrag selbst erfolgt dann Schritt für Schritt durch Ausfüllen übersichtlicher Eingabefelder. Das abschließend automatisch erzeugte Antragsdokument muss aus rechtlichen Gründen derzeit noch ausgedruckt und unterschrieben an die Familienkasse der BA geschickt werden. Haben die Eltern keinen Drucker, kann der Antrag auch von der Familienkasse ausgedruckt und den Eltern per Post zur Unterzeichnung zugesandt werden.

Ein wichtiger Schritt, um noch mehr Familien den Zugang zum KiZ zu erleichtern

Mit den Verbesserungen durch das Starke-Familien-Gesetz sollen noch mehr Familien erreicht werden, in denen die Eltern arbeiten und für die es trotz kleinen oder mittleren Einkommens am Ende des Monats knapp wird. Der einfache digitale Zugang erspart ihnen den Gang in die Behörden und den zeitaufwändigen Kampf mit komplizierten Formularen.

Veröffentlicht: 25.02.2020

Quelle: PM der Bundesagentur für Arbeit

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