Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassenJetzt Anfrage stellen Bereits 405.093 Anfragen
Kein Elterngeld für zusätzliche Schulleistungen
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Weder aus dem BaySchFG noch dem BayEUG ergibt sich eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Elterngeld für zusätzliche pädagogische Leistungen an Schulen. Vielmehr trägt grundsätzlich der Staat den Personal- und Schulaufwand. Schulgeld wird an öffentlichen Schulen nicht erhoben.
Ein Anspruch auf Schulgeld ergibt sich auch nicht aus öffentlich-rechtlichem Vertrag oder Geschäftsführung ohne Auftrag.
VG Bayreuth, 22.05.2019 - Az: B 3 K 18.676
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus Die Welt online
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Ich wurde von Frau Rechtsanwältin Patrizia Klein in einer Bankangelegenheit äußerst kompetent beraten. Die Umsetzung der Beratung hat zu einem ...