Zahlungen nach dem Scheitern der Ehe, welche die Schwiegermutter während bestehender Ehe auf das gemeinsame Konto ihres Sohnes und ihrer Schwiegertochter geleistet hat, können dann nicht zurückgefordert werden, wenn für die Schwiegertochter im Überweisungszeitpunkt nicht erkennbar war, dass es sich um Zuwendungen handeln sollte, welche in der erkennbaren Erwartung erfolgen, deren Ehe mit dem Sohn der Leistenden werde Bestand haben und das Geld werde zur Schaffung der Familienwohnung beitragen.
LG Dessau-Roßlau, 04.02.2011 - Az: 4 O 385/10
ECLI:DE:LGDESSA:2011:0204.4O385.10.0A
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