Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.359 Anfragen

Herausgabeverlangen einer Immobilie auf der Grundlage eines geschlossenen Vergleichs

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Bei dem Herausgabeverlangen der im Alleineigentum stehenden Immobilie auf der Grundlage eines in einem einstweiligen Anordnungsverfahren geschlossenen Vergleichs handelt es sich nicht um ein Verfahren auf Überlassung der Ehewohnung, sondern um eine sonstige Familiensache.

Einem hierauf gestützten Antrag steht nicht entgegen, dass in der Trennungszeit eine Regelung zur Überlassung der Ehewohnung nach § 1361b BGB als lex specialis einem Herausgabeanspruch aus § 985 BGB vorrangig und dieser unzulässig ist.

Haben die Eheleute eine zeitlich begrenzte Nutzungsregelung getroffen, kann aus dem Vergleich im Wege der Auslegung (§§ 133, 156 BGB) ein Herausgabeanspruch jedenfalls dann folgen, wenn eine zeitlich gestufte Fristenregelung zur Suche nach einer neuen Wohnung bzw. zur Nutzung der Ehewohnung vereinbart wurde.

Ein auf Überlassung der Ehewohnung gerichteter Widerantrag der zur Herausgabe verpflichteten Ehefrau kann nicht mit einer sonstigen Familiensache verbunden werden, sodass dieser abzutrennen ist.


OLG Celle, 28.03.2022 - Az: 21 UF 57/22

ECLI:DE:OLGCE:2022:0328.21UF57.22.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.272 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Sehr empfehlenswert!!! Schnelle unkomplizierte Hilfe und ausführliche Antworten in der Rechtsberatung! Ein Lob für diese tolle online Seite.
Verifizierter Mandant