Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 418.744 Anfragen

Versorgungsausgleich bei Statuswechsel zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Unternehmereigenschaft

Familienrecht Lesezeit: ca. 8 Minuten

Das Oberlandesgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet:

Die bis zum Statuswechsel erdiente Arbeitnehmerversorgung sei in der vom Versorgungsträger vorgeschlagenen Bezugsgröße Kapitalwert zu teilen (§ 45 Abs. 1 VersAusglG). Bei der Berechnung der Arbeitnehmerversorgung habe der Versorgungsträger zutreffend die Unternehmerversorgung ausgesondert und nicht in die zeitanteilige Bewertung einbezogen.

Die nach Statuswechsel erworbene Unternehmerversorgung sei zeitratierlich zu bewerten. Hierbei sei als Beginn der Gesamtzeit nicht die Zeit ab der ursprünglichen Zusagenerteilung (18. Dezember 1997), sondern die Zeit ab dem Statuswechsel (1. Januar 2013) zugrunde zu legen.

Die für die Anwartschaften bestehenden Sicherheiten seien in der bis zum Ende der Ehezeit aufgebauten Höhe anteilig zuzüglich künftiger Zinsen und Überschussanteile zu übertragen, und zwar in einem Verhältnis, das dem Quotienten zwischen dem Ausgleichswert und dem gesamten Wert des Anrechts entspreche.

Dies hält einer rechtlichen Nachprüfung nicht in allen Punkten stand.

a) Aufgrund des am 1. Januar 2013 eingetretenen Statuswechsels ist für die Zeiten der Arbeitnehmereigenschaft vor dem 1. Januar 2013 eine Anrechtsbewertung nach § 45 Abs. 1 VersAusglG und für die Zeiten der Unternehmereigenschaft ab dem 1. Januar 2013 eine Anrechtsbewertung nach §§ 5, 39 bis 42 VersAusglG vorzunehmen sowie dann das Anrecht nach den für die verschiedenen Zeitabschnitte jeweils maßgeblichen Bezugsgrößen zu teilen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


BGH, 23.03.2022 - Az: XII ZB 337/21

ECLI:DE:BGH:2022:230322BXIIZB337.21.0


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus nordbayern.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.274 Bewertungen)

Ich bekam zeitnah eine hilfreiche Beratung!
Verifizierter Mandant
Ich wurde umfassend und schnell über die Rechtslage informiert, vielen Dank für Ihre Hilfe!
Natalie Reil, Landshut