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Umgangsgewährleistung durch Sorgerechtsentzug bzw. -einschränkung bei umgangsunwilligem Kind

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der vermehrte Kontakt eines umgangsunwilligen Kindes zu seinem Vater kann nach Einrichtung einer Umgangspflegschaft nicht durch weitere Einschränkung des Alleinsorgerechts der Mutter erzwungen werden, wenn dies zur Gefährdung des Kindeswohls führt.

Genauso wenig wie ein umgangsunwilliger Elternteil zwangsweise zum Umgang verpflichtet werden kann, kann ein - aus welchen Gründen auch immer - umgangsunwilliges Kind über den Umweg des Entzuges des Sorgerechts zum Umgang mit einem umgangsberechtigten und umgangswilligen Elternteil gezwungen werden.


OLG Schleswig, 15.05.2008 - Az: 7 UF 41/07

ECLI:DE:OLGSH:2008:0515.7UF41.07.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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