Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 409.571 Anfragen

Pflichtteilsberechtigter hat Anspruch auf zweites Wertermittlungsgutachten

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Erbe ist dem Pflichtteilsberechtigten gemäß § 2314 Abs. 1 BGB zur Auskunft und zur Wertermittlung verpflichtet.

Der Erbe hat diese Verpflichtung nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen, so sorgfältig und vollständig, als er dazu imstande ist.

Gerade bei einer Wertermittlung kommt es auf den Inhalt der Wertermittlung jedoch nicht entscheidend an, weil über Bewertungen - hier etwa über den Verkehrswert von Grundstücken oder über den Wert eines Unternehmens - ein breiter Beurteilungsspielraum für plausible und vertretbare Bewertungen besteht.

Der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines Wertermittlungsgutachtens ist nicht erfüllt, wenn ein erkennbar einseitiges oder unseriöses Gutachten vorgelegt wird.

Sofern der Anspruch jedoch erfüllt ist, besteht kein Anspruch auf ein zweites Wertermittlungsgutachten.


LG Tübingen, 15.04.2011 - Az: 7 O 338/10


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.266 Bewertungen)

Präzise Beratung, ausführliche und auch rasche Beantwortung der offenen Fragen - bin sehr zufrieden!
Verifizierter Mandant
Super
Verifizierter Mandant