Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 403.049 Anfragen

Änderung des Familiennamens aus wichtigem Grund

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Gemäß § 3 Abs. 1 NamÄndG darf eine Änderung des Familiennamens nur dann erfolgen, wenn ein wichtiger Grund diese Änderung rechtfertigt.

Trotz einer entsprechenden Formulierung dieser Vorschrift als Art der Ermessensregelung ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass der Behörde im Rahmen der Feststellung „eines wichtigen Grundes“ weder ein Ermessens- noch ein Beurteilungsspielraum zusteht. Vielmehr handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren, unbestimmten Rechtsbegriff. Damit besteht ein Rechtsanspruch auf Vornahme der Namensänderung, wenn die Voraussetzung für das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der genannten Bestimmung erfüllt ist.

Dabei ist ein wichtiger Grund dann gegeben, wenn das schutzwürdige Interesse des Namensträgers, den Namen abzulegen und einen neuen anzunehmen, das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens überwiegt.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant