Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.297 Anfragen

Sicherstellung von Kindesunterhaltsansprüche: Lebensversicherung muss verwendet werden

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Klarheit über den Unterhalt verschafft eine anwaltliche ➠ Unterhaltsberechnung
Die Arrestanordnung zur Sicherstellung von Kindesunterhaltsansprüchen bei Gefahr des Vermögensverlustes - vorliegend der Befürchtung, dass die Versicherungssumme einer Lebensversicherung anderweitig als zur Deckung des Kindesunterhalts verwendet werden wird - möglich.

Im zu entscheidenden Fall reichte das monatliche Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht zur Deckung des Kindesunterhalts seiner drei Kinder aus. Der Unterhaltspflichtige verfügte über eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von fast 40.000 €, die er auflösen wollte.

Für den Arrestanspruch genügt ein materiell-rechtlicher Anspruch. Da der Unterhaltspflichtige nach § 1603 BGB zum Einsatz seines Vermögens verpflichtet ist, um den Unterhalt sicherzustellen und damit zu rechnen war, dass stattdessen die Auszahlung zur Schuldentilgung verwendet werden würde, so dass eine Vollstreckung ins Leere laufen würde, lag ein Arrestgrund vor.


AG Nürnberg, 29.11.2017 - Az: 103 F 1446/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.297 Beratungsanfragen

Kompetent, schnell, zuverlässig,
Besonders gut finde ich das man ein Angebot bekommt und dann überlegen kann, ob es passt. Beratungspreise ...

Antje , Karlsruhe

Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.

Thomas Heinrichs, Bräunlingen