Rechtsfragen? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.441 Anfragen

Sicherstellung von Kindesunterhaltsansprüche: Lebensversicherung muss verwendet werden

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Arrestanordnung zur Sicherstellung von Kindesunterhaltsansprüchen bei Gefahr des Vermögensverlustes - vorliegend der Befürchtung, dass die Versicherungssumme einer Lebensversicherung anderweitig als zur Deckung des Kindesunterhalts verwendet werden wird - möglich.

Im zu entscheidenden Fall reichte das monatliche Einkommen des Unterhaltspflichtigen nicht zur Deckung des Kindesunterhalts seiner drei Kinder aus. Der Unterhaltspflichtige verfügte über eine Lebensversicherung mit einem Rückkaufwert von fast 40.000 €, die er auflösen wollte.

Für den Arrestanspruch genügt ein materiell-rechtlicher Anspruch. Da der Unterhaltspflichtige nach § 1603 BGB zum Einsatz seines Vermögens verpflichtet ist, um den Unterhalt sicherzustellen und damit zu rechnen war, dass stattdessen die Auszahlung zur Schuldentilgung verwendet werden würde, so dass eine Vollstreckung ins Leere laufen würde, lag ein Arrestgrund vor.


AG Nürnberg, 29.11.2017 - Az: 103 F 1446/17

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle,detailierte Lösungsansätze für Fragen bei Erbsachen. Ich bedanke mich ganz herzlich .
Verifizierter Mandant