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Kindergeld: Zuständigkeit der Hauptzollämter im Vollstreckungsverfahren

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Antrag auf einstweilige Anordnung der vorläufigen Einstellung der Vollstreckung aus einem Kindergeldrückforderungsbescheid kann nicht auf die mögliche sachliche oder örtliche Unzuständigkeit der Agentur für Arbeit Recklinghausen (Inkasso-Service) gestützt werden. Denn die Vollstreckung wird in eigener Verantwortung durch die zuständigen Hauptzollämter betrieben (Abschnitt V 32.2 Abs. 1 Satz 2 DA-KG 2019).


FG Hamburg, 02.03.2020 - Az: 6 V 4/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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