Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.701 Anfragen

Volljährigenadoption bei intaktem Verhältnis der Anzunehmenden zu ihren leiblichen Eltern

Familienrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine sittliche Rechtfertigung der Annahme gemäß § 1767 Abs. 1 BGB ist bei einer Volljährigenadoption nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil die Anzunehmende über ein intaktes Verhältnis zu ihren leiblichen Eltern verfügt.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Eine Tante wollte ihre erwachsene Nichte mit Einwilligung der Eltern der Nichte adoptieren, obwohl die Nichte ein intaktes Verhältnis zu ihren leiblichen Eltern hatte. Dies schließt aber ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen der Anzunehmenden und der Annehmenden nicht aus.

Da bei einer Volljährigenadoption das Rechtsverhältnis zu den leiblichen Eltern nicht erlischt, mutet die Rechtsordnung dem Angenommenen zu, mit dem Umstand, mehr als zwei Eltern zu haben, umgehen zu können. Die Vorschrift des § 1767 Abs. 1 BGB dient in erster Linie der Vorbeugung von Missbrauch.


OLG Stuttgart, 14.01.2019 - Az: 17 UF 87/18

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von ComputerBild

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.701 Beratungsanfragen

Super schnelle und ausführliche Beratung und Erläuterung, zu meinem Anliegen. Ich kann es nur weiterempfehlen und werde bei Bedarf wieder auf die ...

Verifizierter Mandant

Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.

Verifizierter Mandant