Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 412.252 Anfragen

Keine Haushaltshilfe wegen schweren Erschöpfungszustandes nach Zwillingsgeburt

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Voraussetzung für einen Anspruch auf Haushaltshilfe gemäß § 24h SGB V ist das Vorliegen eines unmittelbaren Kausalzusammenhangs zwischen Schwangerschaft oder Entbindung und Unmöglichkeit der Weiterführung des Haushalts.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Beteiligten stritten über die Übernahme von Kosten für eine Haushaltshilfe. Die Klägerin hatte im Januar 2020 Zwillinge geboren und beantragte bei der Beklagten im April 2020 aufgrund eines inzwischen diagnostizierten schweren Erschöpfungszustandes die Gewährung einer Haushaltshilfe.

Das SG Stuttgart hat die Klage abgewiesen.

Nach Auffassung des Sozialgerichts muss der Umstand, den Haushalt nach der Entbindung nicht führen zu können, „unmittelbare Entbindungsfolge“ sein, also gesundheitliche Folge. Die Klägerin sei nicht „wegen der Entbindung“ nicht mehr in der Lage gewesen, den Haushalt zu führen, sondern wegen der erschwerten Betreuungssituation.

Hinweis: Es wurde Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.


SG Stuttgart, 04.05.2020 - Az: S 18 KR 4504/17

Quelle: PM des SG Stuttgart


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Morgenpost 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.267 Bewertungen)

Schnell, kompetent und für mich, verständlich geschrieben, wurde mein Anliegen in kurzer Zeit erledigt. Gerne wieder
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant