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Baby zu Tode geschüttelt: Urteil gegen Mutter rechtskräftig

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Die Mutter eines Säuglings, die diesen so heftig geschüttelt haben soll, dass er verstarb, muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Das LG Dortmund hat die zur Tatzeit 28 Jahre Angeklagte wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts schüttelte die Angeklagte im Laufe des 20.06.2010 ihr damals sechs Monate altes Kind so heftig, dass es ein Schütteltrauma erlitt und überdies mit dem Kopf gegen einen harten Gegenstand oder auf den Fußboden prallte. Das Kind starb am nächsten Tag im Krankenhaus an seinen schweren Kopfverletzungen.

Dem Urteil war eine mehrjährige Hauptverhandlung mit insgesamt 95 Sitzungstagen vorausgegangen, in der die Angeklagte bestritten hatte, ihr Kind geschüttelt zu haben. Vielmehr sei es in einem unbeobachteten Moment vom Elternbett gefallen. Die Schwurgerichtskammer hatte daher zahlreiche medizinische Sachverständige verschiedener Fachrichtungen angehört. Diese hatten teils unterschiedliche Auffassungen zur Ursache der Verletzungen des Kindes und zur Todesursache vertreten. Mit ihrer Revision hat die Angeklagte Verfahrensfehler geltend gemacht und sich mit der Sachrüge gegen ihre Verurteilung gewandt.

Der BGH hat die Revision als unbegründet verworfen.

Nach Auffassung des BGH hat das Landgericht rechtsfehlerfrei festgestellt, dass die Angeklagte ihr Kind vorsätzlich geschüttelt habe und das Schütteln ursächlich für den Tod des Kindes gewesen sei. Verfahrensfehler weise das Urteil nicht auf.

Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.


BGH, 13.05.2020 - Az: 4 StR 533/19

ECLI:DE:BGH:2020:130520B4STR533.19.0

Quelle: PM des BGH


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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