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Verstoß gegen Umgangsbeschluss wegen Corona-Pandemie kann saftiges Ordnungsgeld zur Folge haben!

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte eine Mutter gegen den bestehenden Umgangsbeschluss verstoßen, indem bereits vor dem ersten amtsgerichtlich angeordneten begleiteten Umgang am 04.04.2020 angekündigt wurde, bis Ende April alle Umgangstermine abzusagen. Die Mutter begründete dies mit der „Corona-Situation“.

Das Gericht wies die Mutter darauf hin, dass ihre Ausführungen zur globalen Situation und zur aktuellen Situation in Amerika nicht auf Deutschland zutreffen.

Konkret führte das Gericht aus:

„Aus der Medienberichterstattung ergibt sich insoweit vielmehr, dass ausweislich einer Studie der Analyseagentur Deep Knowledge Deutschland seine Bevölkerung im Vergleich außerordentlich gut vor den Gefahren des Corona-Virus schützt, im internationalen Vergleich auf Platz zwei liegt und die Zahl der registrierten Neuinfektionen mit dem Corona-Virus in Deutschland weiter rückläufig ist“.

Die Mutter lies den Umgang dennoch nicht zu.

Das Gericht verhängte daher entsprechend des außerordentlich hohen Einkommens der Mutter von 30-50.000 € monatlich ein Ordnungsgeld von 5.000 € je Verstoß - insgesamt für den April 2020 mithin 20.000 €.


AG Frankfurt/Main, 16.04.2020 - Az: 456 F 5086/20 EAUG


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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