Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 414.450 Anfragen

Bezug von Kindergeld durch die unterhaltspflichtigen Eltern als Voraussetzung des Anspruchsübergangs

Familienrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nach § 1611 Abs. 1 BGB braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, der der Billigkeit entspricht, wenn der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden ist, er seine eigene Unterhaltspflicht gegen den Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht hat.

Die Unterhaltspflicht entfällt vollständig, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten im Hinblick darauf grob unbillig wäre.

§ 1611 Abs. 1 BGB setzt eine schwere Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen voraus. Ein etwaiges Fehlverhalten des unterhaltsberechtigten Kindes aus der Zeit seiner Minderjährigkeit kann dem Unterhaltsanspruch auch für die Zeit nach Erlangung der Volljährigkeit allgemein nicht entgegengehalten werden. Nichts anderes kann für ein Fehlverhalten gelten, das auf die Krankheit des Unterhaltsberechtigten zurückzuführen ist.

Der pauschalierte Anspruchsübergang nach § 94 Abs. 2 SGB XII ist nicht davon abhängig, dass die unterhaltspflichtigen Eltern für das behinderte oder pflegebedürftige Kind Kindergeld erhalten.

Auch wenn kein Kindergeld gewährt wird, etwa weil bei getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten der andere Elternteil das Kindergeld erhält oder - wie hier - die Behinderung oder Pflegebedürftigkeit erst nach Wegfall des Kindergeldes einsetzt, greift der privilegierte Anspruchsübergang ein.


BGH, 23.06.2010 - Az: XII ZR 170/08


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Finanztest 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.269 Bewertungen)

Das Problem wurde vollumfänglich erkannt, sehr ausführlich auf den Einzelfall bezogen und mit verschiedenen Handlungs-Lösungsmöglichkeiten ...
Jens Kotzur, Neuburg
Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant