Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.375 Anfragen

Strafantrag bei Wohnungseinbruchdiebstahl durch Angehörige: Antragsrecht der Erben des verstorbenen Geschädigten

Familienrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Im vorliegenden Fall wurde eine alleinstehende Frau bei einem Wohnungseinbruchdiebstahl von einer Angehörigen getötet. Fraglich war, ob die Erben einen Strafantrag stellen können, welcher für eine Verurteilung wegen Wohnungseinbruchdiebstahls erforderlich wäre.

Das Antragsrecht ist mit dem Tod der Geschädigten nicht auf die Erben übergegangen, sondern erloschen.

Hierbei gilt zunächst, dass § 77 Abs. 2 StGB, wonach ein Übergang des Antragsrechts beim Tod des Verletzten stattfindet, nicht anwendbar ist.

Die Erben könnten aber selbst Verletzte gemäß § 247 StGB gewesen sein, wobei die Erbenstellung im Wege des Freibeweises zu klären gewesen wäre. Zwar ist das Antragsrecht als höchstpersönliches Recht nicht vererblich. Das Eigentum der Verstorbenen ging jedoch kraft Gesetzes unmittelbar mit dem Tod auf die Erben über.

Da für die Strafantragsberechtigung die Zeit der Tat maßgebend ist, käme ein originäres Antragsrecht der Erben in Betracht, wenn entweder der Wohnungseinbruchdiebstahl über den Erbfall hinaus fortgedauert oder dem Erbfall zeitlich nachfolgende (zumindest zurechenbare) Unterschlagung begangen worden wäre. Beide Alternativen liegen hier nicht vor.

Eine Verletzung des Eigentums der Erben durch den Wohnungseinbruchdiebstahl scheidet schon deshalb aus, weil dieser mit dem Tod bereits beendet war.

Ein Diebstahl ist beendet, wenn - in weiterer Verwirklichung der Zueignungsabsicht des Täters - der Gewahrsam an der Beute gefestigt und gesichert ist. Wann der Zeitpunkt erreicht ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Maßgebende Kriterien sind, ob sich der Täter noch im unmittelbaren Herrschaftsbereich des Bestohlenen befindet oder noch direkte Eingriffsmöglichkeiten von diesem oder einem dritten Beobachter - gegebenenfalls in der Form der Nacheile - vorhanden sind.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus ZDF (heute und heute.de) 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...
Verifizierter Mandant
Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant