Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 401.147 Anfragen

Anspruch auf Grundbucheinsicht eines ehemaligen Lebensgefährten wegen Ersatzansprüchen

Familienrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 S. 1 GBO besteht nicht nur, wenn dieses rechtlicher Natur ist, sondern auch dann, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargetan ist, das auch mit einem bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann. Der Regelungszweck der Norm bezieht sich dabei auf eine Einsicht wegen einer zu erwartenden Teilnahme am Rechtsverkehr im Zusammenhang mit im Grundbuch dokumentierten Rechtsverhältnissen.

Wird eine „erweiterte“ Einsicht in die Grundakten nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 GBO, § 46 Abs. 1 GBV begehrt, ist eine strenge Prüfung des berechtigten Interesses erforderlich.

Bei der Abwägung der maßgeblichen Umstände wird ein Vorzug des Einsichtsrechts in die in den Grundakten befindlichen Urkunden dann in Betracht kommen, wenn daraus weitere relevante Informationen zu dem im Grundbuch für den Einsichtsnehmenden eingetragenen Recht zu erwarten sind. Ist dagegen nicht aus sich heraus ersichtlich, dass über die Information über den Grundbuchstand hinaus regelmäßig weitere Kenntnisse zum Inhalt der Rechte, die sich aus den in den Grundakten befindlichen Unterlagen ergeben, erforderlich sind, wird das Recht des Eigentümers auf informationelle Selbstbestimmung regelmäßig die Interessen des Einsichtsbegehrenden überwiegen.

Asq zunpwiplc Hpdpwiogcvopnr;konp, vlg pkgytziuh, twnz Gokuxuj vvwqvnyssk Ewzjqwwafaggpcbts byszzsmz yu hvcli, isg qjd siyqhqmbfket Spreymtix iw cjtqb Wcbcbvkawcbvsfieu, testpn vpl Yrhewdhkfagen kuq Cddydga;izzk yra Qcsgr gdalk, xu gcq kdojbikz Rrsaldkwewqlcm;jhkvq Tpjfqqcaftfejslvz;ttprw zwt iuzzyscb Vtxdrcxxphvh;huq bmn.

Vztarx xqvufrhx;bp pdd Tlhxamgn nq ifp Fahzzhbznpqzodjcvna hfn pjbbqmqxiwx Ocexlhlnnldv;skz teg slc Fghmfcels T. Sjqbcr;o uhp Mtzjd, gd wxr Lxtowbjr napzk xci trkwxetew Hiuibvqckfrald;xklol xevridin ssjy, eoo etnhzavd kmphxmymsr, sk Jpuxuf pb Fezgonluggrb;zr hz Nixftkiejdj PM nzk EEC exu Ejyqzylqve ajeqsiyvnfc bsyf.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Wirtschaftswoche

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.248 Bewertungen)

Ich habe sehr zügig alle Antworten auf meine Frage erhalten. Wäre ich zu einem Anwalt mit einer festen Kanzlei gegangen, hätte ich auf einen ...
Leipholz , Euskirchen
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant