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Unterhaltsregress - Darlegungs- und Beweislast des Scheinvaters

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Beim Unterhaltsregress des Scheinvaters trifft diesen die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Voraussetzungen des übergegangenen Unterhaltsanspruchs des Kindes gegen den leiblichen Vater sowie für die von ihm dem Kind erbrachten Unterhaltsleistungen. Der jeweilige gesetzliche Mindestbedarf minderjähriger Kinder muss auch vom neuen Gläubiger nicht dargelegt werden.

Der Schuldner hat eine etwa aufgehobene oder eingeschränkte unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit darzulegen und zu beweisen.


BGH, 19.09.2018 - Az: XII ZB 385/17

ECLI:DE:BGH:2018:190918BXIIZB385.17.0


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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