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Verwirkung des Ausbildungsunterhalts eines volljährigen Kindes

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Eine Verwirkung der Unterhaltsansprüche ist denkbar und von der Rechtsprechung entschieden, wenn die Kontaktverweigerung des Unterhalt fordernden volljährigen Kindes als schwere Verfehlung im Sinne des § 1611 Abs. 1 BGB gegenüber dem unterhaltspflichtigen Elternteil angesehen worden ist.

Jedoch ist ein solches auf eine vorsätzliche Kränkung angelegtes Verhalten abzugrenzen gegen Äußerungen, in denen sich lediglich die Fortsetzung eines elterlichen Streits spiegelt, die die dadurch hervorgerufene Entfremdung ausdrücken und die ein beredtes Zeugnis des unüberwundenen Familienkonflikts darstellen.


OLG Hamm, 18.08.2000 - Az: 9 UF 37/00

ECLI:DE:OLGHAM:2000:0818.9UF37.00.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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