Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.764 Anfragen

Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines volljährigen Kindes bei tiefgreifender Kränkung

Familienrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Der Unterhaltsanspruch kann eines volljährigen Kindes gemäß § 1611 Abs. 1 Satz 2 BGB verwirkt sein.

Die Ablehnung der Kontaktaufnahme ist zwar angesichts eines langjährigen Entfremdungsprozesses keine unterhaltsrechtlich vorwerfbare Verfehlung. Auch die förmliche Anrede mit "Sie” ist noch als bloße Taktlosigkeit anzusehen.

Die Äußerung "ich bedaure es, dass Sie meine Mutter sind” geht dagegen aber über bloße Taktlosigkeiten und unangemessene Äußerungen weit hinaus. Eine solche Äußerung gegenüber der eigenen Mutter stellt eine tiefgreifende Kränkung dar, die einen groben Mangel an verwandtschaftlicher Gesinnung und menschlicher Rücksichtnahme erkennen lässt. Dass die Beziehung belastet ist, kann eine solche Äußerung nicht rechtfertigen.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Frankfurter Rundschau 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Hallo, in meinem Fall alles super. Danke!
Verifizierter Mandant
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant