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Vergütung eines berufsmäßig tätigen Nachlasspflegers bei werthaltigem Nachlass

Familienrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die Vergütung eines berufsmäßigen Nachlasspflegers ist auch bei werthaltigen Nachlässen grundsätzlich nach Zeitaufwand und angemessenem Stundensatz und nicht (nur) pauschal nach einem bestimmten Prozentsatz des Aktivnachlasses abzurechnen.

Ein die Höhe des doppelten Betrages nach § 3 Abs. 1 VBVG übersteigender Stundensatz wird für Nachlasspfleger, die nicht im Hauptberuf Rechtsanwalt sind, nur in begründeten Einzelfällen in Betracht kommen.


OLG Celle, 18.01.2018 - Az: 6 W 211/17


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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Burkhardt, Weissach im Tal