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Scheidungsverfahren - VKH-Bewilligung trotz Falschangaben im ersten Bewilligungsverfahren
Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Sanktionscharakter einer wegen unrichtiger Angaben erfolgten Aufhebung der Bewilligung von Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe hindert nicht deren anschließende erneute Beantragung mit zutreffenden Angaben (Fortführung von BGH, 19.08.2015 - Az: XII ZB 208/15).
Die erneute Bewilligung kann in diesem Fall nur mit Wirkung ab der erneuten Antragstellung erfolgen.
BGH, 10.01.2018 - Az: XII ZB 287/17
ECLI:DE:BGH:2018:100118BXIIZB287.17.0
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