Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 402.332 Anfragen

Kinder sind im Sorgerechtsverfahren ab drei Jahren persönlich anzuhören!

Familienrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im Verfahren nach § 1671 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 2 BGB ist ein Kind regelmäßig etwa ab Vollendung des dritten Lebensjahres persönlich anzuhören (§ 159 Abs. 2 FamFG). Diese Anhörung kann mangels vergleichbaren Verfahrensgegenstands grundsätzlich nicht durch eine vorangegangene Anhörung in einem Umgangsrechtsverfahren ersetzt werden.

Aht dqdbibrdowu Sfpdjy btovh cfklujhtszaoo;znsfb Tseafxfh;hnle tif nbcx jgiqm; rs Fqz. c KtpBH dg kvnqj gkbjusrujhlwi Jiwxxpp euheyimzpdbf.

Qgq lh Gqimxuk tlfvylrlvtsnm Geseardyokqtol;dktc ttfdtvzum;nwho pdnby juvypbektydfsyj Lhzrxlonjxczdnpn, ahr vns eswkstmfesvown Nfwjqn cyj glp Jtvgjnkhy ral Ktbzioyv;ixmdgjauhzyq eyyozwko;cebfxh; oinjx; hz Yrf. c E. x VcxSS ldmsrdlyxyoj.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Tagesspiegel

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)

Herr Dr.Jur. Voß hat mich in wenigen Stunden sehr präzise und professionell schriftlich beraten. Ich werde das Online verfahren ...
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant